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AGB

INHALTSVERZEICHNIS
 

  1. Anwendungsbereich

  2. Auftragsproduktionen

  3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  4. Vergütung

  5. Haftung

  6. Datenschutz

  7. Schlussbestimmung



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle der Foto-/Videografin erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stockfootage/Musik.
    Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt,
    es sei denn, die Foto-/Videografin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.


2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt die Foto-/Videografin für den/die Auftraggeber/in Aufnahmen.
    Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Foto-/Videografin und Annahme durch den/die Auftraggeber/i
    n zustande. Hierunter kann auch eine mündliche Zustimmung reichen.

  2. Von den erstellten Aufnahmen (in diesem Fall Fotos) wählt der/die Auftraggeber/in die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und gibt diese an die Foto-/Videografin weiter. Anschließend führt diese eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem/der Auftraggeber/in per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    Bei Videos schneidet die Videografin nach eigenem Ermessen (unter Berücksichtigung des im Vorfeld erstellten Konzepts) den Film und überlässt sie dem/der Auftraggeber
    /i
    zur Abnahme. Die Videografin ändert im Anschluss die angemerkten Bild- und Tonteile und stellt das fertige Produkt dem/der Auftraggeber/in per Datenübertragung oder auf einem Datenträger zur Verfügung. Auch hier sind Liefertermine nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildretusche, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

  4. Hat der/die Auftraggeber/in der Foto-/Videografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  5. Die Foto-/Videografin räumt dem/der Auftraggeber/in mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  6. Die Foto-/Videografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
     

3. Lizenzierung von Stockfootage und Musik

  1. Bei der Lizenzierung von Stockfootage und Musik räumt die Foto-/Videografin dem/der Lizenznehmer/in Nutzungsrechte an dem lizenzierten Material ein.

  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der/die LizenznehmerIn ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Foto-/Videografin verlangen, als Urheber des lizenzierten Materials genannt zu werden.


4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stockfootage und Musik gilt die vereinbarte Vergütung.

  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen in angemessenem Umfang.

  3. Ist die Foto-/Videografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Foto-/Videografin und um den Betrag, den die Foto-/Videografin mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem/der AuftraggeberIn bzw. dem/der LizenznehmerIn eine Nutzung der Aufnahmen bzw. des Stockfootage und der Musik nicht gestattet.


5. Haftung

  1. Der/Die AuftraggeberIn versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

  2. Die Foto-/Videografin haftet dafür, dass das lizenzierte Stockfootage und die lizenzierte Musik keine Rechte Dritter verletzen.

 

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Foto-/Videografin gespeichert.

  2. Die Foto-/Videografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.


7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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