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AGB

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. Allgemeines

2. Urherberrecht / Nutzungsrecht

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

4. Haftung

5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

6. Datenschutz

7. Bildbearbeitung

8. Lieferzeiten und Reklamation

9. Pflichten des Auftraggabers

10. Schlussbestimmungen

11. Salvatorische Klausel

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1. ALLGEMEINES

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen/Videografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  2. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf USB-Stick, Digitale Dateien usw.)

  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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2. URHE­BER­RECHT / NUTZUNGSRECHT

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen/Videografen.

  2. Die vom Fotografen/Videografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen/Videografen.

  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf/Videograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

  8. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

  9. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Webseite, Ausstellungen, Messen, Soziale Medien wie Facebook, Instagram und Pinterest etc.)

  10. Die Foto-/Videografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

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3. VERGÜ­TUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

  2. Soweit der Fotograf/Videograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen/Videografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  4. Nach Absprache ist bei Terminvereinbarung eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.

  5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

  6. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen/Videografen.

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4. HAF­TUNG

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf/Videograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

  3. Der Fotograf/Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Foto-/Videomaterials.

  4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

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5. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin von diesem Vertrag zurück so gelten folgende Stornierungsbedingungen: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50%; ab 2 Tagen 100% der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde. Für Hochzeiten gelten andere Ausfallhonorare.

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6. DATEN­SCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

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7. BILD­BEAR­BEITUNG

  1. Die Auswahl der Bilder wird durch den Fotografen/Videografen getroffen.

  2. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  3. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  4. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen/Videografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

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8. LIEFERZEITEN UND REKLAMATION

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf/Videograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen/Videografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Hierunter kann auch eine mündliche Zustimmung reichen.

  2. Von den erstellten Aufnahmen (in diesem Fall Fotos) wählt der Auftraggeber die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und gibt diese an den Fotografen/Videografen weiter. Anschließend führt dieser eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Videos schneidet der Videograf nach eigenem Ermessen (unter Berücksichtigung des im Vorfeld erstellten Konzepts) den Film und überlässt sie dem Auftraggeber zur Abnahme. Der Videograf ändert im Anschluss die angemerkten Bild- und Tonteile und stellt das fertige Produkt dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger zur Verfügung. Auch hier sind Liefertermine nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen/Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  4. Der Fotograf/Videograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 2 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  5. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen/Videografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich.

  6. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

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9. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen/Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, usw.).

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren/Filmen erlaubt ist und versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Durch Verbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos/Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen/Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie/Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen/Videografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

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10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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11. SAL­VA­TORISCHE KLAUSEL

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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