AGB
INHALTSVERZEICHNIS
1. Allgemeines
2. Urherberrecht / Nutzungsrecht
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
4. Haftung
5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6. Datenschutz
7. Bildbearbeitung
8. Lieferzeiten und Reklamation
9. Pflichten des Auftraggabers
10. Schlussbestimmungen
11. Salvatorische Klausel
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1. ALLGEMEINES
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen/Videografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Stick, Digitale Dateien usw.)
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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2. URHEBERRECHT / NUTZUNGSRECHT
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen/Videografen.
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Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen/Videografen.
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Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf/Videograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
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Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
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Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Webseite, Ausstellungen, Messen, Soziale Medien wie Facebook, Instagram und Pinterest etc.)
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Die Foto-/Videografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
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3. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf/Videograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen/Videografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
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Nach Absprache ist bei Terminvereinbarung eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.
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Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen/Videografen.
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4. HAFTUNG
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Fotograf/Videograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Der Fotograf/Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto-/Videomaterials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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5. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin von diesem Vertrag zurück so gelten folgende Stornierungsbedingungen: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Für Hochzeiten gelten andere Ausfallhonorare.
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6. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
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7. BILDBEARBEITUNG
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Die Auswahl der Bilder wird durch den Fotografen/Videografen getroffen.
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Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen/Videografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
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8. LIEFERZEITEN UND REKLAMATION
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Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf/Videograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen/Videografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Hierunter kann auch eine mündliche Zustimmung reichen.
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Von den erstellten Aufnahmen (in diesem Fall Fotos) wählt der Auftraggeber die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und gibt diese an den Fotografen/Videografen weiter. Anschließend führt dieser eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Videos schneidet der Videograf nach eigenem Ermessen (unter Berücksichtigung des im Vorfeld erstellten Konzepts) den Film und überlässt sie dem Auftraggeber zur Abnahme. Der Videograf ändert im Anschluss die angemerkten Bild- und Tonteile und stellt das fertige Produkt dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger zur Verfügung. Auch hier sind Liefertermine nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen/Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
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Der Fotograf/Videograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen/Videografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
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Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
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9. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
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Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen/Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, usw.).
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren/Filmen erlaubt ist und versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Durch Verbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
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Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos/Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen/Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie/Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
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Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen/Videografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
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10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
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Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
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